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   LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14   

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https://dejure.org/2015,7854
LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14 (https://dejure.org/2015,7854)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2015 - 12 Sa 70/14 (https://dejure.org/2015,7854)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 12 Sa 70/14 (https://dejure.org/2015,7854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Befristung - Schriftform - Verlängerungsklausel - beurlaubte Beamte

  • IWW

    Besoldungsgruppe A 15, Besoldungsgruppe A 13, § 17 TzBfG, § 125 BGB, ... § 14 Abs. 4 TzBfG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 16 Abs. 1 TzBfG, § 3 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG, § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG, § 11 Privatschulgesetz Baden-Württemberg, § 11 Privatschulgesetz, § 241 Abs. 2 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwidrige Befristung durch stillschweigende Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags aufgrund Verlängerungsklausel des ursprünglichen schriftlichen Arbeitsvertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 Nr 4 TzBfG, § 14 Abs 1 Nr 6 TzBfG, § 14 Abs 4 TzBfG, § 17 TzBfG, § 16 Abs 1 TzBfG
    Befristung - Schriftform - Verlängerungsklausel - beurlaubter Beamter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formwidrige Befristung durch stillschweigende Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags aufgrund Verlängerungsklausel des ursprünglichen schriftlichen Arbeitsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Schulleiter) - Beurlaubung und Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die stillschweigende befristete Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die befristete Beurlaubung eines Beamten - für ein befristetes Arbeitsverhältnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befristete Tätigkeit als Schulleiterin an staatlich anerkannter Schule während Zeit der Beurlaubung an öffentlicher Schule

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Rückkehrrecht als sachlicher Grund i.S.v. § 14 TzBfG?

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nicht durch Verlängerungsklausel möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99

    Befristeter Arbeitsvertrag einer beurlaubten Beamtin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14
    Anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen befristeter Arbeitsverträge von beurlaubten Beamten (Urteil vom 06.12.2000, 7 AZR 641/99; Urteil vom 25.05.2005, 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858) gab es zum Zeitpunkt der letzten Befristungsvereinbarung der Parteien keine Anhaltspunkte dafür, dass das Land Baden-Württemberg die Beurlaubung der Klägerin als Beamtin bei Mitwirkung der Parteien nicht über den 14.09.2014 verlängern werde.

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.12.2000 (7 AZR 641/99) war die Rückkehrmöglichkeit in das gesicherte Beamtenverhältnis nur ein Aspekt der "insgesamt" gewürdigten Tatsachen, die die Befristung des dortigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigten.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14
    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien nach dieser Entscheidung fortbesteht, kann die Klägerin von dem Beklagten verlangen, zumindest vorläufig als Sonderschulrektorin weiterbeschäftigt zu werden (vgl. im Einzelnen BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27.02.1985, GS 1/84, NZA 1985, 702 ff.).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14
    Das Schriftformerfordernis einer Befristungsabrede soll auch gewährleisten, dass dem Arbeitnehmer beim Lesen des schriftlichen Arbeitsvertrags quasi vor Augen geführt wird, dass er keinen Dauerarbeitsplatz erhält (vgl. BAG, Urteil vom 01.12.2004, 7 AZR 198/04, NZA 2005, 575 (577)).
  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14
    § 14 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitnehmer ungeachtet ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit (vgl. auch BAG, Urteil vom 10.08.1994, 7 AZR 695/93, NZA 1995, 30 (31)).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14
    Anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen befristeter Arbeitsverträge von beurlaubten Beamten (Urteil vom 06.12.2000, 7 AZR 641/99; Urteil vom 25.05.2005, 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858) gab es zum Zeitpunkt der letzten Befristungsvereinbarung der Parteien keine Anhaltspunkte dafür, dass das Land Baden-Württemberg die Beurlaubung der Klägerin als Beamtin bei Mitwirkung der Parteien nicht über den 14.09.2014 verlängern werde.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

    Im vorliegenden Fall liege vielmehr ein vergleichbarer Sachverhalt vor, wie er dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Januar 2015 - Az. 12 Sa 70/14 - zugrunde gelegen habe.

    Durch die zweimalig erfolgte Beurlaubung habe im Unterschied zu dem der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 30. Januar 2015 (12 Sa 70/14) zugrunde liegenden Sachverhalt kein Vertrauenstatbestand dahingehend gesetzt werden können, dass die Beurlaubung ohne weiteres noch mehrere Male verlängert werden würde.

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (vom 30. Januar 2015 - 12 Sa 70/14) sei nicht einschlägig.

    Lediglich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sei in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 30. Januar 2015 (Az. 12 Sa 70/14) davon ausgegangen, dass der Beamtenstatus der dortigen Klägerin einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht entgegenstehe, da - anders als in den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen - zum Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung der Parteien keine Anhaltspunkte dafür gegeben gewesen seien, dass das Land Baden-Württemberg die Beurlaubung der Klägerin als Beamtin bei Mitwirkung der Parteien nicht über das Befristungsende hinaus verlängern werde.

    Die entgegenstehende Auffassung des LAG Baden-Württemberg (vom 30. Januar 2015 - 12 Sa 70/14) vermöge nicht zu überzeugen und stehe im Widerspruch zur maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

    " " Ausnahmen von der Höchstdauer der Beurlaubung nach Absatz 1 Satz 1 kann die oberste Dienstbehörde bewilligen ", § 15 Abs. 2 S. 1 UrlaubsVO (insoweit anders der dem Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 30. Januar 2015 - 12 Sa 70/14 - BeckRS 2015, 67900 zugrunde liegende § 11 Privatschulgesetz Baden-Württemberg).

    Anders als im vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg durch Urteil vom 30. Januar 2015 (12 Sa 70/14 - BeckRS 2015, 67900) entschiedenen Fall hatte die Beklagte der Klägerin im Streitfall mit Schreiben vom 3. März 2014 eine nur vorübergehende Beschäftigung für weitere drei Jahre in Aussicht gestellt.

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